Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Ein vom Reiseveranstalter ausgegebener Reiseprospekt beinhaltet keine Angebote, sondern lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots. Insoweit ist die Buchung der Reise durch den Reisenden regelmäßig nur Vertragsangebot. Der Reiseveranstalter kann das Angebot des Reisenden jederzeit ablehnen.

Nimmt der Reiseveranstalter den Vertrag an und weichen Reisebestätigung und Reiseanmeldung inhaltlich voneinander ab, so handelt es sich bei der Reisebestätigung um ein neues Angebot. Durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise wird das neue Angebot angenommen.
Insoweit sollte die Reisebestätigung grundsätzlich auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und ggf. auf eine Änderung der Reisebestätigung hingewirkt werden.