Der Reisevertrag

Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen; § 651a BGB.

Das Reisevertragsrecht ist daher grundsätzlich erst dann anwendbar, wenn der Reiseveranstalter zwei wesentliche Reiseleistungen schuldet (z.B. Beförderung und Unterkunft). Regelmäßig wird diese Verbindung als Pauschalreise bezeichnet.