Bei innerstaatlichen Linienflügen haftet der Luftfrachtführer für Gepäckschäden, die sich in der Zeit der Obhut ereignet haben, sofern sich der Luftfrachtführer nicht entlasten kann. Der Haftungshöchstbetrag beträgt € 1.700,00.
Bei internationalen Linienflügen ist der Haftungshöchstbetrag auf € 27,35/kg beschränkt.
Auch wenn unterschiedliche Anzeigefristen bestehen, sollte immer eine unverzügliche Meldung des Gepäckschadens bzw. des Gepäckverlustes bei der zuständigen Stelle erfolgen. Gegebenenfalls ist weiterführender Rechtsrat einzuholen.