Reisepreisminderung Anzeigepflicht

Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Die Monatsfrist ist eine Ausschlussfrist, danach ist eine Geltendmachung ausgeschlossen. Die Anzeige des Reisemangels am Urlaubsort ersetzt die Anzeigepflicht nach der Rückkehr aus dem Urlaubsort nicht.

Für die Anmeldung ist keine bestimmte Form erforderlich. Zu Beweiszwecken sollte aber die Schriftform gewählt werden. Zudem sollte die Anspruchsanmeldung per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Adressat der Anspruchsanmeldung ist der Reiseveranstalter und nicht das Reisebüro.

In dem Anspruchsschreiben sollten alle Mängel detailliert beschrieben werden. Der Reiseveranstalter muss aus dem Schreiben erkennen können, dass Zahlungsansprüche geltend gemacht werden. Ein generelles Zahlungsverlangen ohne Angabe eines Rückforderungsbetrages genügt zunächst.