Der beauftragte Rechtsanwalt sollte möglichst frühzeitig in das Verfahren eingreifen, um dieses durch seine Mitwirkung zu beeinflussen. Der Strafverteidiger wird aufgrund einer Akteneinsicht, der Unterredung mit dem Mandanten und begleitenden Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die je nach Sach- und Beweislage auf die Einstellung des Verfahrens, auf den Erlass eines Strafbefehls oder die Vorbereitung der Hauptverhandlung ausgerichtet ist.