Geschwindigkeitsübertretung Täteridentifizierung

Da für die Geschwindigkeitsübertretung nicht der Halter, sondern nur der Fahrer verantwortlich gemacht werden kann, kommt der Täteridentifizierung besondere Bedeutung zu. Ihr Rechtsanwalt wird daher unmittelbar nach seiner Beauftragung Akteneinsicht beantragen. Eine nicht erfolgte Täteridentifizierung ist der wahrscheinlichste Einstellungsgrund im Ermittlungsverfahren.

Zu beachten ist, dass bei einem erheblichen Verkehrsverstoss und bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft bei der Täteridentifizierung dem Halter gegebenenfalls eine Fahrtenbuchauflage droht.