Messverfahren

Die überwiegenden Messverfahren gelten in der Rechtsprechung als standardisierte Messverfahren. Dabei wird das Gericht insbesondere bei der Gültigkeit eines Eichscheins für das eingesetzte Messgerät und beim Nachweis, dass der Messbeamte erfolgreich an einer Schulung teilgenommen hat, von der Zuverlässigkeit des Messverfahrens ausgehen. Zum Nachweis eines Messfehlers bedarf es daher in diesen Fällen der Benennung von konkreten Umständen, die zur Fehlmessung geführt haben.

Die Feststellung einer Geschwindigkeitsübertretung unmittelbar hinter einem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrsschild stellt eine geringere Pflichtwidrigkeit dar und kann zu einer Einstellung des Verfahrens oder zumindest zu einer Reduzierung der Geldbuße bzw. dem Absehen vom Regelfahrverbot führen.

Bei einer Messung durch Nachfahren ist eine Mindestmessstrecke einzuhalten. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen sollte dabei möglichst gleich bleiben. Schließlich ist ein höherer Sicherheitsabzug als üblich vorzunehmen.